Tenure-Verfahren
Die Fakultät sichert die Qualität von Lehre und Forschung. Sie entscheidet mittels einer Evaluation über die Antragstellung auf Beförderung von tenure-track Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren.
Die Beurteilung durch das betroffene Departement aufgrund seiner eigenen wissenschaftlichen Standards ist ein wichtiger Bestandteil dieser Evaluation.
Die Fakultät hat primär die Funktion zu kontrollieren, dass eine positive oder negative Beurteilung gut begründet, von externen Gutachtern gestützt und fair zustande gekommen ist.
Das Verfahren soll effizient durchgeführt werden können:
• Einmaliges Einholen von Gutachten.
• Verkürzung des Verfahrens (nur eine Fakultätsversammlung notwendig, fakultäres Verfahren und Meinungsbildung im Departement können parallel laufen).