Examen
Das Anmeldeverfahren zu Examen (Prüfungen zu Hauptvorlesungen) wird in § 11 der Ordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium vom 15. September 2020 (im Folgenden: Rahmenordnung Bachelor) geregelt.
Diese Website informiert Sie über das Vorgehen, die Fristen und Prüfungsorte. Die Daten werden laufend aktualisiert - es ist wichtig, dass Sie diese Seite regelmässig besuchen.
Zur Erinnerung: Sie müssen sich fristgerecht zu den Examen anmelden (Rahmenordnung Bachelor § 11 Abs. 2). Nehmen Sie trotz fehlender Anmeldung an einem Examen teil, ist das Prüfungsergebnis ungültig.
Fristen
Belegfrist | Anmeldefrist zu den Examen |
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03. Januar 2023 - 20. März 2023 | 03. April 2023 - 17. April 2023 |
Nachholtermine:
Im FS 23 können, falls angeboten, Examen des HS 22 nachgeholt werden. Eine gültige Belegung der zugehörigen Hauptvorlesungen ist Voraussetzung, um sich anmelden zu können.
Belegung:
Vergessen Sie nicht für Ihren Erstversuch von Examen im aktuellen Semester, eine Belegung vorzunehmen, auch wenn Sie die zugehörige Hauptvorlesung in der Vergangenheit schon einmal belegt hatten. Eine aktuelle Belegung ist notwendige Voraussetzung für die Online-Anmeldung in den Services (s. Anmeldeverfahren).
Anmeldeverfahren
Gehen Sie auf https://services.unibas.ch und aktivieren Sie den Service «Belegungen». Während der Anmeldefrist erscheinen dort neben der entsprechenden Belegung der Hauptvorlesungen, für welche ein Examen angeboten wird, ein Anmelde-Knopf. Die angebotenen Examen finden Sie im PDF unter «Termine der Examen» aufgelistet. Die Anleitung zur Online-Anmeldung finden Sie hier und in den Services.
Dabei ist zu beachten:
- Falls Sie ein Examen im Erstversuch nicht bestanden haben und sich zum Wiederholversuch anmelden möchten, benötigen Sie keine aktuelle Belegung. Sie finden einen Anmeldeknopf bei der Belegung vom Zeitpunkt des Erstversuchs.
- Falls Sie den Erstversuch eines Examens aus einem vergangenen Semester wahrnehmen möchten, können Sie dies tun, falls das Examen angeboten wird.
- Falls Sie den Erstversuch eines Examens so lange hinausschieben, bis die Hauptvorlesung wieder gelesen wird, benötigen Sie eine aktuelle Belegung.
Sollten dabei Probleme oder Fragen auftauchen, kontaktieren Sie direkt Primo Cirrincione (siehe Kontaktbox rechts).
Abmeldeverfahren und Konsequenzen
Eine Abmeldung ist nur schriftlich möglich. Diese kann ohne Angabe von Gründen bis zu drei Wochen vor Examenstermin erfolgen.
Innerhalb von drei Wochen vor Examenstermin ist eine schriftliche Abmeldung gemäss § 20 Abs. 1 und 2 der Rahmenordnung Bachelor unter Geltendmachung triftiger Gründe möglich. Bei Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Zeugnis beim Studiendekanat bis spätestens 5 Tage nach dem Prüfungstermin vorzulegen.
Füllen Sie zur schriftlichen Abmeldung in jedem Fall folgendes Formular aus, und schicken Sie es unterzeichnet per Email an die angegebene Adresse.
Bei unbegründetem Nichterscheinen, gilt das Examen gemäss § 20 Abs. 3 der Rahmenordnung Bachelor als nicht bestanden und wird mit der Note 1,0 bewertet.
Termine der Examen
Die Termine der Examen (inkl. Wiederholungsversuche) können im nachfolgenden Link als Tabelle heruntergeladen werden. Die Examen sind nach der Nummer der entsprechenden Lehrveranstaltung sortiert. Informationen in gelb hinterlegten Bereichen sind noch nicht definitiv und Korrekturen sind rot, überprüfen Sie deshalb regelmässig, ob Aktualisierungen stattgefunden haben.
Examensdaten FS 23 (Stand 31.05.2023)
Information zur Jahresfrist für Wiederholversuche
Die Rahmenordnung Bachelor besagt in §11 Abs. 8, dass eine ungenügende Note bei einem Examen innerhalb eines Jahres wiederholt werden kann. Wird diese Wiederholmöglichkeit in dieser Frist nicht wahrgenommen, bewertet das Studiendekanat den Wiederholversuch mit "NE - nicht erschienen", wodurch die Note des Erstversuchs endgültig ist.
Termine für Wiederholversuche:
Diese Bereinigung der Wiederholversuche findet üblicherweise im September/Oktober nach dem Frühjahrsemester und im März/April nach dem Herbstsemester statt (die Bewertungen lösen eine automatische E-Mail-Benachrichtigung aus).
Bei Hauptvorlesungen, welche nur alle zwei Jahre gelesen werden, wird die Jahresfrist entsprechend auf das nächste Semester verlängert, in welchem die Hauptvorlesung wieder angeboten wird.
Eine Abmeldung mit Angabe triftiger/gesundheitlicher Gründe für einen Wiederholversuch bei Ablauf der Jahresfrist hat eine verlängernde Wirkung auf das nächste Angebot des Examens.
Prüfungseinsicht
Im Studiendekanat werden keine Prüfungen aufbewahrt. Zur Prüfungseinsicht informieren Sie sich bitte beim verantwortlichen Dozierenden/Assistierenden oder dem zuständigen Studiengangssekretariat.
Vergangene Sonderregelungen für Examen aufgrund der Epidemie
Sonderregelung im FS 20
Bei Examen (Prüfungen zu Hauptvorlesungen) im FS 2020 gilt die 2+1 Regel. Dies bedeutet, anstelle von 2 Examensversuchen haben die Studierenden im Fall des Nichtbestehens einen dritten Versuch. Betroffene Studierende stellen für den Drittversuch einen Antrag an das Studiendekanat. Dies bedeutet:
Besteht man einen Erstversuch im FS 20 nicht, bedeutet dies, dass nach einem nichtbestandenen regulären Wiederholversuch (beispielsweise im HS 20) noch ein zusätzlicher Wiederholversuch schriftlich beantragt werden kann. Der Wiederholversuch muss zuerst wahrgenommen werden, bevor der zusätzliche Versuch beantragt werden kann.
Besteht man einen Wiederholversuch im FS 20 nicht, bedeutet dies, dass ein zusätzlicher Wiederholversuch schriftlich beantragt werden kann. Für den Antrag gibt es kein Formular, und muss von den betroffenen Studierenden verfasst werden. Der zusätzliche Versuch muss beim nächsten Angebot des Examens wahrgenommen werden.
Wurde ein Examen im FS 20 mit 1.0 aufgrund eines unbegründeten Fernbleiben bewertet, besteht kein Anspruch auf einen zusätzlichen Wiederholversuch (d.h. es gibt nur der reguläre Wiederholversuch).
Sonderregelung im HS 20
Aufgrund der Schliessung der Universitären Einrichtungen ab dem 22.12.2020 und den damit erschwerten Lernbedingungen für Studierende bietet die Phil.-Nat. Fakultät ein erleichtertes Abmeldeverfahren von Examen an: Studierende können sich im HS 20 auch ohne Angabe von Gründen und ohne Vorlage eines Arztzeugnisses kurzfristig von Examen abmelden, ohne einen Versuch zu verlieren. Somit können wir zumindest den Druck nehmen, unter allen Umständen an den Prüfungen teilzunehmen.
Informationen & Downloads


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Studiendekanat
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