Habilitation
Kandidierende sollen nach der Promotion mindestens 4 - 5 Jahre wissenschaftlich gearbeitet haben und sich schon vor dem Gesuch um Habilitation in der Lehre engagiert haben.
Die Lehrbefähigung soll durch positive Lehrevaluationen der Studierenden und zusätzlich durch den Besuch von Didaktikkursen belegt werden. Eine erfolgreiche Forschungstätigkeit muss in Form einer Habilitationsschrift bzw. durch Publikationen in namhaften internationalen wissenschaftlichen (peer-reviewed) Zeitschriften belegt sein.
Informationen & Downloads
- Habilitationsordnung
- Wegleitung für die Erteilung der Habilitation und die Ernennung von Privatdozent/innen
- Habilitationsverfahren an der Phil.-Nat. Fakultät
- Wegleitung für die regelmässige Leistungsüberprüfung von Titlarprofessuren und Privatdozenturen gemäss Ordnung für das Wissenschaftliche Personal