Was sind die rechtlichen Grundlagen meines Studiums?

Alle generellen Fragen rund um das Studium an der Universität Basel werden in den folgenden Ordnungen geregelt:

-     Studierendenordnung (gilt für alle Studierenden der Uni Basel): https://www.unibas.ch/de/Studium/Studierendenordnung.html

-     Bachelorstudium: Ordnung der Philosophisch Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium

-     Masterstudium: Ordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium

Diese Ordnungen gelten für alle Studierenden,  die entweder an der Phil.-Nat. Fakultät immatrikuliert sind, oder eine Lehrveranstaltung besuchen, die von der Phil.-Nat. Fakultät angeboten wird): https://philnat.unibas.ch/de/studium/

 

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Was ist eine Datenabschrift?

Eine Datenabschrift ist die offizielle Bescheinigung Ihrer an der Universität Basel absolvierten Studienleistungen mit dem Ausweis der erworbenen Kreditpunkte. Sie wird jeweils 2x im Jahr verschickt. Bitte beachten Sie, dass nur Leistungen aufgeführt sind, die im angegebenen Zeitraum bewertet wurden (siehe auch Begleitbrief). Die Datenabschriften sind sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweise der an der Universität Basel erbrachten Leistungen dienen, aber auch für Bewerbungen an anderen Universitäten erforderlich sind. Falls Sie eine neue Datenabschrift benötigen, einen Gesamtauszug bestellen möchten oder sonstige Fragen bezüglich der Datenabschrift haben, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat der Universität Basel (Petersplatz 1, Basel). Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.unibas.ch/de/Studium/Im-Studium/Datenabschrift.html.

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Wie reiche ich einen Antrag im Studiendekanat ein?

Seit dem FS 21 können alle Anträge und die entsprechenden Belege elektronisch eingereicht werden. Bitte senden Sie Ihre elektronischen Unterlagen an studiendekanat-philnat@clutterunibas.ch.

Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen: Formloses Anschreiben, Leistungsnachweis / Belege in Kopie und kurze Inhaltsangaben.

Härtefallantrag: Detaillierte Beschreibung Ihrer Situation, Begründung, Belege.

Nachbelegung: Fordern Sie bitte beim Studiendekanat das entsprechende Formular an und senden es ausgefüllt und unterschrieben wieder zurück (Details siehe oben).

Bitte beachten Sie allfällige Fristen.

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Ich habe vergessen, eine Lehrveranstaltung zu belegen und die Belegfrist ist abgelaufen.

Es ist obligatorisch, jede Lehrveranstaltung zu belegen. Wurde nicht belegt, können die KP für diese Veranstaltung nicht gutgeschrieben werden, auch wenn die Prüfung / Übung / Exkursion etc. bestanden wurde. Sie können per Email an studiendekanat-philnat@clutterunibas.ch einen Antrag auf nachträgliche Belegung stellen. Falls diesem Antrag vom Studiendekan stattgegeben wird, kostet die Nachbelegung in der Regel CHF 100.--.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Vorlesung und einer Hauptvorlesung?

Eine Hauptvorlesung hat bei ungenügender Note nur eine Wiederholungsmöglichkeit, die innerhalb eines Jahres wahrgenommen werden muss. Die Prüfung zu einer Hauptvorlesung bezeichnen wir als Examen (§ 11 der Ordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium).

Jede andere lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfung kann bei ungenügender Note bis zum Bestehen beliebig oft wiederholt werden (§ 12 der Ordnung für das Bachelorstudium).

Bitte beachten Sie diese Unterscheidung unbedingt, da ein endgültiges Nichtbestehen eines obligatorischen Examens unter Umständen zum Ausschluss vom Studium führen kann.

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Für eine Lehrveranstaltung habe ich zwar eine genügende Note erhalten, aber ich würde diese gern verbessern – ist das möglich?

Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich. Gemäss § 8 der Ordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, gilt:

„Kreditpunkte werden durch studentische Leistungen mit genügender Bewertung erworben, wobei für gleiche und ähnliche Studienleistungen nur einmal Kreditpunkte vergeben werden.“

Eine Lehrveranstaltung zu bestehen bedeutet also, dass die KP erworben wurden und eine Wiederholung nicht möglich ist.

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Wie muss ich mich für ein Examen (Prüfung zu einer Hauptvorlesung) anmelden?

Während der Anmeldefrist werden in den Services unter «Belegungen» entsprechende Anmeldeknöpfe eingeblendet. Bei Erstversuchen finden Sie diesen bei der aktuellsten Belegung, bei Wiederholversuchen finden Sie diesen bei der ursprünglichen Belegung, zu welcher der Erstversuch absolviert wurde. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf https://philnat.unibas.ch/de/examen

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Muss ich die Wiederholungsmöglichkeit von einem Examen wahrnehmen?

Wenn Sie nicht bestandene Studienleistungen gemäss Ihrem Studienplan kompensieren können, müssen Sie die Wiederholung nicht zwingend wahrnehmen. Falls Sie das betreffende Examen dennoch wiederholen möchten bzw. müssen, müssen Sie dies innerhalb eines Jahres tun. Wenn Sie diese Jahresfrist verstreichen lassen, gilt dies als Verzicht auf die Wiederholung. Dies wird mit einem "nicht erschienen" vermerkt.

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Wie kann ich mich von einem Examen abmelden?

Verwenden Sie hierfür das Abmeldeformular, welches Sie auf https://philnat.unibas.ch/de/examen/ finden. Dieses kann uns ausgefüllt und unterschrieben als Scan per Email (studiendekanat-philnat@unibas.ch) geschickt werden. Eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen kann bis zu drei Wochen (= 21 Wochentage, dabei zählt Montag bis Sonntag) vor Examenstermin erfolgen (Post- bzw. Eingangsstempel falls die Abmeldung per Post geschickt wurde). Weniger als drei Wochen vor Examenstermin ist eine schriftliche Abmeldung gemäss § 20 Abs. 1 und 2 der Ordnung für das Bachelorstudium nur unter Geltendmachung triftiger Gründe, welche belegt werden müssen, möglich. Bitte fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag entsprechende Belege bei. Bei Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen ist innerhalb von 5 Tagen nach der Prüfung zusätzlich zum Formular zur Abmeldung ein ärztliches Zeugnis beim Studiendekanat vorzulegen.

WICHTIG: Bei unbegründetem Nichterscheinen gilt das Examen gemäss § 20 Abs. 3 der Ordnung für das Bachelorstudium als nicht bestanden und wird mit der Note 1,0 bewertet.

Bitte beachten Sie zudem, dass grundsätzlich keine Bestätigungen für erfolgte Abmeldungen versandt werden. Bei Abmeldung von Erstversuchen können Sie auf den Online Services unter Belegungen den Status der betreffenden Lehrveranstaltung überprüfen. Bei regelkonformer Abmeldung erscheint dort "Sie haben sich nicht für das Examen angemeldet".

 

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Wie melde ich mich zu Prüfungen von Lehrveranstaltungen an, die keine Hauptvorlesungen sind (Lehrveranstaltungen gemäss § 12 der oben genannten Ordnungen, z.B. Vorlesungen, Übungen, Exkursionen, Praktika usw.)?

In der Regel ist man durch die Belegung einer Lehrveranstaltung gemäss § 12 der genannten Ordnungen auch zur Prüfung angemeldet. Ausnahmen bilden evtl. Praktika, Blockkurse sowie Lehrveranstaltungen, zu denen man sich zusätzlich auf anderen Wegen bzw. Portalen anmelden muss. Bitte beachten Sie immer die Angaben im Vorlesungsverzeichnis.

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Wie kann ich mich von einer Prüfung zu Lehrveranstaltungen gemäss § 12 der Ordnung für das Bachelorstudium und § 12 der Ordnung für das Masterstudium (z.B. Vorlesungen, Übungen, Exkursionen, Praktika usw.) abmelden?

Die Abmeldung ist direkt an die Dozierenden zu richten (siehe jeweilige Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis).

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Ich bin mit einer Note nicht einverstanden – was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach der per Email verschickten Notenmitteilung als erstes an die jeweiligen Dozierenden und vereinbaren Sie eine Prüfungseinsicht.

Falls Sie nach der Prüfungseinsicht immer noch nicht mit der Note einverstanden sind, wenden Sie sich an das Studiendekanat: studiendekanat-philnat@clutterunibas.ch

Siehe auch Merkblatt Prüfungseinsicht: https://philnat.unibas.ch/de/studium/ (unter Bachelorstudium).

 

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Ich kann gemäss meinem Studienplan Studienleistungen kompensieren. Wann werden mir diese Kreditpunkte gut geschrieben?

Kompensationen werden erst am Ende des Studiums bei der Zeugniserstellung vorgenommen und sind nicht auf Online Services ersichtlich.

 

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Ich möchte mein Bachelorstudium nach diesem Semester beenden, was muss ich tun und wann erhalte ich mein Bachelorzeugnis?

Bitte füllen Sie die Absichtserklärung aus und reichen Sie sie möglichst innerhalb der dort angegebenen Fristen im Studiendekanat ein. Neben Ihren persönlichen Angaben ist besonders die Angabe des gewünschten Masterstudiengangs wichtig, den Sie anschliessend beginnen möchten.

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Wie kann ich überzählige KP vom Bachelorstudium ins Masterstudium übernehmen?

Sie können uns dies in der Absichtserklärung mitteilen. Bitte führen Sie unbedingt die Vorlesungsnummern der zu übernehmenden Lehrveranstaltung auf. Beachten Sie zudem, dass eine Übernahme nur möglich ist, bevor Ihr Zeugnis erstellt wurde.

 

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Bachelorfeier

Jedes Jahr im Herbst findet die Bachelorfeier der Phil.-Nat. Fakultät statt. Alle Absolventinnen und Absolventen des jeweiligen Jahres (HS und FS) erhalten zu diesem festlichen Anlass eine Vorinformation sowie eine Einladung.

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Wie kann ich mich für das Masterstudium zurückmelden?

Aus administrativen Gründen können Sie dies nach dem abgeschlossenen Bachelorstudium nicht selbst tun. Bitte melden Sie sich zunächst per Online Services wie gewohnt in Ihr Bachelorstudium zurück. Sobald Ihr Bachelorzeugnis erstellt und geprüft wurde, meldet das Studiendekanat Ihren Abschluss an das Studiensekretariat. Daraufhin werden Sie in den gewünschten Masterstudiengang umgeschrieben. Bitte daher unbedingt auf der Absichtserklärung angeben, welchen Masterstudiengang Sie an der Universität Basel wählen.

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Wann erhalte ich mein Masterzeugnis?

Masterzeugnisse werden ausgestellt, sobald alle erforderlichen Studienleistungen erbracht und bewertet wurden (meist ist die Bewertung der Masterarbeit und/oder der Masterprüfung die letzte Note). Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung und Prüfung der Abschlussunterlagen 2 - 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.

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