In der Regel ist man durch die Belegung einer Lehrveranstaltung gemäss § 12 der genannten Ordnungen auch zur Prüfung angemeldet. Ausnahmen bilden evtl. Praktika, Blockkurse sowie Lehrveranstaltungen, zu denen man sich zusätzlich auf anderen Wegen bzw. Portalen anmelden muss. Bitte beachten Sie immer die Angaben im Vorlesungsverzeichnis.