Muss ich die Wiederholungsmöglichkeit von einem Examen wahrnehmen?
Wenn Sie nicht bestandene Studienleistungen gemäss Ihrem Studienplan kompensieren können, müssen Sie die Wiederholung nicht zwingend wahrnehmen. Falls Sie das betreffende Examen dennoch wiederholen möchten bzw. müssen, müssen Sie dies innerhalb eines Jahres tun. Wenn Sie diese Jahresfrist verstreichen lassen, gilt dies als Verzicht auf die Wiederholung. Dies wird mit einem "nicht erschienen" vermerkt.